Rechtsprechung
LAG Köln, 22.02.2007 - 10 Sa 1012/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betriebsteilübergang, Betriebsstilllegung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, 613 a Abs. 1 BGB
Betriebsteilübergang, Betriebsstilllegung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzung zwischen Betriebsteilübergang und Betriebsstilllegung bei einer Auftragsnachfolge in der Reinigungsbranche; Auftragsverlust für ein Bettenhaus eines Klinikums als eine Stilllegung dieses Betriebsteils für ein externes Reinigungsunternehmen; Bezug des Begriffs ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1; BGB § 613 a Abs. 1
Betriebsteilübergang bei objektbezogener Dienstleistung im Reinigungsgewerbe - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 02.06.2006 - 5 Ca 7564/05
- LAG Köln, 22.02.2007 - 10 Sa 1012/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.06.2006 - 8 AZR 271/05
Betriebsübergang - Neuvergabe des Auftrags zur Personenkontrolle am Flughafen
Auszug aus LAG Köln, 22.02.2007 - 10 Sa 1012/06
Eine vom Arbeitgeber mit einer Stilllegungsabsicht begründete Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn die geplante Maßnahme sich objektiv als Betriebsstilllegung und nicht als Betriebsveräußerung darstellt (BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 -).Bei Neuvergabe eines Auftrags besteht die "Kundschaft" nämlich in dem Auftraggeber, der identisch bleibt (BAG, Urteil vom 13.06.2006, a. a. O., Tz 26).
Abgesehen davon ist im Rahmen der Gesamtschau für das Berufungsgericht identitätsprägend der Umstand, dass ohne die Übernahme nahezu der gesamten Belegschaft der Beklagten zu 1., die das Bettenhaus zu reinigen hatte, dieser Auftrag als "immaterieller Aktivposten" (vgl. BAG, Urteil vom 13.06.2006 - 8 AZR 271/05 - Tz 25) des objektbezogenen Teilbetriebes der Beklagten zu 1. nicht übernommen werden konnte.
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Köln, 22.02.2007 - 10 Sa 1012/06
Wird dazu wie vorliegend eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen eingesetzt, die getrennt von weiteren organisierten Einheiten des Auftragnehmers gesehen kann und ist die Arbeitsaufgabe, die der Dienstleistung zugrunde liegt, ihrer Natur nach auf eine dauerhafte Erfüllung angelegt, sind die Voraussetzungen des Betriebs(-teil)begriffs erfüllt (BAG, Urteil vom 11.12.1997 - 8 AZR 729/96 - NZA 1998, 534).Angesichts der substantiierten Darlegungen der Beklagten zu 1. und der Klägerin, die für einen Betriebsteilübergang sprechen (vgl. BAG, Urteil vom 11.12.1997, a. a. O.), ist es nach den anerkannten Grundsätzen abgestufter Darlegungslast Sache der Beklagten zu 2., sich auf den Vortrag substantiiert einzulassen.
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95
Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags
Auszug aus LAG Köln, 22.02.2007 - 10 Sa 1012/06
Selbst wenn ein Betriebsübergang bei Ausspruch der Kündigung durch den Rechtsvorgänger nicht absehbar gewesen wäre und dessen Kündigung als rechtswirksam angesehen werden müsste, hätten die gekündigten Arbeitnehmer, die in der Einheit beschäftigt waren, einen Anspruch gegen den neuen Auftragnehmer, zu unveränderten Arbeitsbedingungen unter Wahrung ihres Besitzstandes eingestellt zu werden (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.1997 - 8 AZR 295/95 - NZA 1998, 251).